Es ist immer interessant, wenn Journalisten mit Strafrecht überfordert sind und sich aber auch gleichzeitig beharrlich weigern, mal etwas über die Strafrechtspraxis zu lernen - vor allem hinsichtlich der Fälle, die da verhandelt werden.
Wenn man sich die ansieht, sieht man sehr schnell einige Grenzen bei der Meinungsfreiheit, die auch jeder sofort intuitiv nachvollziehen kann - nicht unter die Meinungsfreiheit fallen üblicherweise:
- Morddrohungen des organisierten Verbrechens
- Viele Arten von Äußerungen, die geeignet sind, andere zu bedrohen und zu nötigen
- Menschenverachtende Äußerungen, die zum Hass aufstacheln
Es ist auch jedem unmittelbar klar, dass man Meinungsbekundungen nicht zulassen kann, die etwa Kinder direkt bedrohen oder diffamieren. Das kommt immer wieder vor, etwa bei Straftätern. Aber niemand käme auf die völlig irrige Idee, so etwas als Veröffentlichung in einer Zeitung zu dulden.
Höcke relativiert immer wieder die Verbrechen der Nationalsozialisten, die wehrlose Erwachsene und Kinder ermordet haben. Und er distanziert sich dabei nicht ausreichend von der Ansicht des Nationalsozialismus, dass "Deutsche" mehr Wert wären als andere Menschen. Wenn er dann auch noch in genau diesem Sinne SA-Sprüche zum Besten gibt, als Historiker wohlwissend, dass er damit eine Grenze überschreitet, dann kann man eindeutig Vorsatz unterstellen.
Ich hätte ihm eine Bewährungsstrafe gegeben, denn sowohl Politikern als auch Historikern ist in diesem Sinne eine größere Sorgfaltspflicht zuzumuten. Und von politischen Ämtern oder Funktionen ist er mit dieser Einstellung auf jeden Fall auszuschließen.
Menschen können nicht in einer menschenverachtenden und menschenfeindlichen Gemeinschaft überleben - wer solche unüberwindbaren Widersprüche nicht versteht, wird zwangsläufig irgendwann an der Realität scheitern.
MFG/Z
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.05.2024 00:38).