zurückzudrängen..." ...dieser Satz bedarf für mich einer weiteren Erklärung.
Ging es in der Verhandlung nicht lediglich um eine wissentlich oder unwissentlich gemachte Äußerung, die seit 1945 einen Straftatbestand darstellt?
Wo bitte soll da ein "staatliches Meinungsverbot" vorliegen können?
Es ist ja nicht so, als wenn Bernd Höcke nicht den Sinn des Satzes als freie Meinungsäußerung äußern darf. Es geht ja nur darum, dass er für diese Meinungsäußerung nicht gerade 1:1 eine SA-parole verwenden sollte.