Dr. Dan Dongus schrieb am 17.05.2024 09:12:
Laut der Staatsanwaltschaft Hamburg nämlich "könne das Kollektiv der Deutschen nicht beleidigt werden".
Was gibt es Legendäreres als den Selbsthass der Deutschen?
Beim ersteren handelt es sich eben nicht um eine Beleidigung sondern um eine aus historischen Gründen tabuisierte Formulierung.
Das zweite ist eine Beleidigung und hier gilt die volle Meinungsfreiheit. Die Hürden für eine Strafbarkeit sind dabei sehr hoch und das ist gut so.
Diese Kontraste beweisen gerade, welche Freiheit wir in Deutschland genießen.
Freiheit kann man am besten an ihren Grenzen erkennen und ohne Grenzen keine Freiheit.