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  • Admagistrator

mehr als 1000 Beiträge seit 17.05.2022

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Und ein Gericht muss etwas beweisen, nicht glauben.

Das Gericht muss da garnichts beweisen. Die Phrase ist verboten und damit ist der Fall gegessen.

Ein Falschparker bekommt ein Knöllchen egal ob er wusste das er im Parkverbote stand oder nicht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Edit.
Zumal; Das Gericht sowieso nichts beweist, wenn dann die Staatsanwaltschaft

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.05.2024 15:16).

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