Monarch75 schrieb am 17.05.2024 12:43:
ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 17.05.2024 12:38:
Allerdings verbitte ich mir, dass mir hier Lüge unterstellt wird.
Wie soll ich es sonst nennen, wenn jemand behauptet, etwas anderes gesagt zu haben? Verarschung? Ist dir das lieber?
Auch Veraschung würde ja Absicht voraussetzen. Und die bestand und besteht nicht.
Dieser Diskussionsfaden ist ohnehin komplett Sinnbefreit, weil er nichts mit der Sache nichts zu tun hat. Es spielt keine Rolle, ob der Spruch auf irgendwelchen Listen steht oder nicht...
Würde ich jetzt so nicht sehen, dass es keine Rolle spielt. Wenn die Parole weitestgehend allgemein bekannt wäre sähe die Situation meiner Meinung nach viel eindeutiger aus als sie es ist.
PS: Ergänzend stimme ich dir zu, dass wir uns von der ursprünglichen Prämisse, was denn die Urteilsbegründung war, weit entfernt haben.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.05.2024 12:59).