Monarch75 schrieb am 17.05.2024 10:49:
ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 17.05.2024 09:00:
Na ja, der "Spruch" war letztes Jahr auch noch auf Listen in denen man verbotene Parolen nachschlagen kann gar nicht enthalten.
Diese Quatsch lese ich nicht zum ersten Mal....
Eine Strafbarkeit ergibt sich aus § 86a Strafgesetzbuch. Dieser bezweckt den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Abwehr einer Wiederbelebung verfassungswidriger Organisationen. Es kommt also nicht darauf an, das der Spruch auf irgendeiner Liste steht - sondern auf den Fakt, das dieser von der SA verwendet wurde.
Aha, und das weiß natürlich jeder welcher Spruch wann von welcher Nazi Organisation verwendet wurde?
Und wie soll man denn feststellen was Parolen verfassungswidriger Organisationen sind außer durch irgendwelche Listen?
Gibt es da eine verbindliche zentrale Anlaufstelle wo man nachsehen kann?