merian_bernd schrieb am 17.05.2024 09:35:
Flintix schrieb am 17.05.2024 09:18:
martymarty schrieb am 17.05.2024 08:59:
Ist natürlich auch merkwürdig, denn ich würde behaupten, dass vor dem Prozess 99% der Leute gar nicht wussten, dass dieser Spruch verboten ist.
Das stimmt sicherlich, aber Höcke gehörte nicht dazu.
Ach. Sind Sie Hellseher in Sachen Höckes Wissen und Nichtwissen? Damit qualifizieren Sie sich direkt fürs deutsche Richteramt.
Sagen wir es mal so, man kann aufgrund seines Berufes annehmen, dass er es hätte wissen können oder härter gesagt sogar hätte wissen müssen. Damit ist natürlich immer noch nicht belegt, dass er es tatsächlich wusste.
Was der Argumentation von Herr Höcke entgegenkommt ist, dass die Parole im letzten Jahr auf einschlägigen Listen zu "verbotenen Parolen, Zeichen und Sprüchen" gar nicht enthalten war. Jetzt natürlich schon.
Beim ersten mal hätte es "im Zweifel für den Angeklagten" heißen müssen.
Bei der Wiederholung kann das natürlich nicht mehr so gelten. Wobei da auch die Situation eine andere war.