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  • weltinbildern

788 Beiträge seit 21.02.2003

Rechtliche Normen

Es geht nicht um Meinungsfreiheit sondern um Normen die durch das Strafrecht geregelt werden.

Die NSDAP und viele mit ihr verbundener Organisationen sind mit der Gründung der Bundesrepublik verboten worden... sinnvollerweise ist auch die Nutzung ihrer Kennzeichen verboten worden.

Wenn also ein Politiker (bei dem - vorsichtig formuliert - offen ist, in wie weit er sich noch auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung befindet) seine Forderung nach einer "180 Grad Wende in deutschen Geschichtsverständniss" umsetzt und das Motto der SA in seine Slogans einfügt, sich nicht dafür zu verantworten hat....

... müssen wir in Zukunft wohl auch freundlich mit dem Nachbarn diskutieren, dass er bitte keine Hakenkreuzflagge im Vorgarten hisst , oder mit Naziaufmärschen in SS Uniformen leben.

Eine Ideologie zu vertreten die Hass und Massenmord als zentralen Inhalt sieht ist nun mal keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

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