Insolvenzverschleppung macht nur Sinn, um eine kurzfristige
Liquiditätslücke zu überbrücken. Dieser Fall liegt nicht vor.
Bei Überschuldung ist sie einfach unsinnig - ganz besonders für den
Schuldner selbst.
Liquiditätslücke zu überbrücken. Dieser Fall liegt nicht vor.
Bei Überschuldung ist sie einfach unsinnig - ganz besonders für den
Schuldner selbst.