smallprint schrieb am 5. Juli 2011 11:54
> Insolvenzverschleppung macht nur Sinn, um eine kurzfristige
> Liquiditätslücke zu überbrücken. Dieser Fall liegt nicht vor.
>
> Bei Überschuldung ist sie einfach unsinnig - ganz besonders für den
> Schuldner selbst.
>
Das mag alles richtig sein, doch handelt es sich bei der
Griechenland/Euro-Krise ja nicht um eine Insolvenz nach BGB/HGB,
sondern um ein politisches Projekt.
> Insolvenzverschleppung macht nur Sinn, um eine kurzfristige
> Liquiditätslücke zu überbrücken. Dieser Fall liegt nicht vor.
>
> Bei Überschuldung ist sie einfach unsinnig - ganz besonders für den
> Schuldner selbst.
>
Das mag alles richtig sein, doch handelt es sich bei der
Griechenland/Euro-Krise ja nicht um eine Insolvenz nach BGB/HGB,
sondern um ein politisches Projekt.