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Re: Insolvenzverschleppung

smallprint schrieb am 5. Juli 2011 11:54

> Insolvenzverschleppung macht nur Sinn, um eine kurzfristige
> Liquiditätslücke zu überbrücken. Dieser Fall liegt nicht vor. 

> Bei Überschuldung ist sie einfach unsinnig - ganz besonders für den
> Schuldner selbst. 


Das mag alles richtig sein, doch handelt es sich bei der
Griechenland/Euro-Krise ja nicht um eine Insolvenz nach BGB/HGB,
sondern um ein politisches Projekt.

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