Friedensfreund schrieb am 21.07.2017 12:16:
Und vor Allem auch des enormen Einflusses der Exekutive bei der Besetzung, der jeglicher maßgebliche Einfluss bei der Besetzung vorbehalten ist:
Wichtiger ist, dass die Exekutive eines nicht kann: Missliebige Richter absetzen.
Nach seiner Ernennung kann ein Richter entscheiden, ohne auf das Wohlwollen der Exekutive achten zu müssen.