Exoteriker schrieb am 21.07.2017 16:28:
Über disziplinarrechtliches Zeug entscheidet ... ein Richter. Die Exekutive kann nur höflich um irgendwas bitten.
Der Dienstherr des Richters ist der entsprechende Innenminister seines Bundeslandes und für den Richter gelten die gleichen Bestimmungen und Regelungen, wie für jeden anderen Beamten auch. Der einzige Unterschied bezüglich der Urteilsfindung ist der Richter frei und das sagt das Innenministerium von Niedersachsen:
http://www.mi.niedersachsen.de/themen/oeffentliches_dienstrecht_korruptionspraevention/der-oeffentliche-dienst-62730.html