Wichtiger ist, dass die Exekutive eines nicht kann: Missliebige Richter absetzen.
Nach seiner Ernennung kann ein Richter entscheiden, ohne auf das Wohlwollen der Exekutive achten zu müssen.
Hier die Karriere eines bayerischen Staatsjuristen:
"Dr. Walter Kimmel (59 Jahre) trat seine erste Stellung in der bayerischen Justiz 1981 als Richter am Landgericht Regensburg an und war später als Staatsanwalt in Nürnberg-Fürth eingesetzt. Ab Oktober 1988 war er für rund fünf Jahre als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth tätig, bevor er im August 1993 als Gruppenleiter wieder an die dortige Staatsanwaltschaft wechselte. Es folgten Stationen als Vorsitzender Richter am Landgericht sowie als Oberstaatsanwalt und ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in Nürnberg-Fürth. Im November 2008 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg ernannt. Als solcher ist er im Juli 2013 an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zurückgekehrt."
https://bayrvr.de/2013/10/17/stmj-amtswechsel-bei-der-staatsanwaltschaft-nurnberg-furth/
Die institutionalisierte Personalrotation zwischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft, die meiner dunklen Erinnerung nach auch einmal Thema eines gescheiterten Volksbegehrens war, hat selbstverständlich keine Auswirkungen auf die richterliche Unabhängigkeit. Hahahahaha.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.07.2017 15:53).