Exoteriker schrieb am 21.07.2017 13:06:
Wichtiger ist, dass die Exekutive eines nicht kann: Missliebige Richter absetzen.
Nach seiner Ernennung kann ein Richter entscheiden, ohne auf das Wohlwollen der Exekutive achten zu müssen.
Ach bitte, man kann im Brockhaus oder auch bei Wikipedia nachlesen, dass das so nicht stimmt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)
Heribert Prantl (Süddeutsche) hatte bereits vor 10 Jahren einen Artikel verfasst, der besagte, dass Deutschland nicht in die EU aufgenommen würde, wenn sie jetzt Beitrittskandidat wären, weil die Gewaltenteilung hier nicht existiert.