Die Volkswahl von Richtern gibt es in der Schweiz auf kantonaler Ebene. Sie müssen natürlich qualifizierte Juristen sein. Natürlich kann nicht jeder Stimmbürger die Qualifikation der Stimmbürger beurteilen, aber allzu schlechte haben typischerweise kaum Chancen, von den Parteien nominiert zu werden.
Auf Bundesebene werden Richter vom Parlament gewählt. Dabei halten sich die Parlamentarier freiwillig an Parteienproporz.
Dieses System könnte man natürlich kritisieren, theoretisch könnte es missbraucht werden, aber im Allgemeinen scheint es zu funktionieren.