Du hast wie so häufig die Aussage des Beitrags nicht verstanden. Das Problem ist, daß Rechte und Freiheiten miteinander und mit den Rechten und Freiheiten anderer in Konflikt geraten können. Dann muß man genau die Frage klären, die der Beitrag stellt, nämlich ob individuelle Freiheiten über allem anderen stehen, selbst über dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Mitmenschen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage mit Nein beantwortet.