Nordwind schrieb am 10.09.2023 16:18:
Wo kommen wir denn hin, wenn man den Worten dieser Persönlichkeiten (Aussenministern auch heute allgemein) überhaupt kein Gewicht mehr beimessen kann, es also egal ist was die "schwafeln"???
Zu Artikel 59 des Grundgesetzes. Der auch damals schon galt.
(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.
(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes.
Was war also noch Deine Frage?