Porcupine17 schrieb am 4. März 2016 13:42
> Bei der Krim sind sich die Völkerrechtler ja
> uneinig ob das ganze jetzt Völkerrechtlich gedeckt ist oder nicht.
> Von Annexion zu sprechen ist damit erstmal genauso legitim wie es
> nicht zu tun.
Dann sollte man A erwähnen das es Umstritten ist. Und B am besten
auch noch die Gründe nennen:
Wie z.B. dass die Völkerrechtswidrigkeit nur gegeben ist, wenn der
damaligen Präsident der Ukraine vorher freiwillig/rechtskonform
zurückgetreten wäre, und nicht unter Waffengewalt. Ansonsten hätte
die Ukraine wegen Verfassungsbruchs als Rechtsobjekt aufgehört zu
existieren und die Ostukraine und die Krim hätten völkerrechtlich
machen können was Sie wollen.
Ggf. wäre die Ostukraine dann sogar der Rest der ursprünglichen
Ukraine und damit Rechtsnachfolger.
Oder das, selbst ohne vorherigen Verfassungsbruch, das Ganze nur
Völkerrechtswidrig wäre, wenn dann auch die Lösung des Kosovos von
Serbien völkerrechtswidrig wäre. Das also zumindest mit zweierlei Maß
gemessen wird.
> Bei der Krim sind sich die Völkerrechtler ja
> uneinig ob das ganze jetzt Völkerrechtlich gedeckt ist oder nicht.
> Von Annexion zu sprechen ist damit erstmal genauso legitim wie es
> nicht zu tun.
Dann sollte man A erwähnen das es Umstritten ist. Und B am besten
auch noch die Gründe nennen:
Wie z.B. dass die Völkerrechtswidrigkeit nur gegeben ist, wenn der
damaligen Präsident der Ukraine vorher freiwillig/rechtskonform
zurückgetreten wäre, und nicht unter Waffengewalt. Ansonsten hätte
die Ukraine wegen Verfassungsbruchs als Rechtsobjekt aufgehört zu
existieren und die Ostukraine und die Krim hätten völkerrechtlich
machen können was Sie wollen.
Ggf. wäre die Ostukraine dann sogar der Rest der ursprünglichen
Ukraine und damit Rechtsnachfolger.
Oder das, selbst ohne vorherigen Verfassungsbruch, das Ganze nur
Völkerrechtswidrig wäre, wenn dann auch die Lösung des Kosovos von
Serbien völkerrechtswidrig wäre. Das also zumindest mit zweierlei Maß
gemessen wird.