osorno schrieb am 22.07.2017 14:31:
Selbstherrschaft schrieb am 22.07.2017 13:23:
Milizarmee schön und gut, aber nicht auf Grundlage einer Wehrpflicht, denn es gibt nur ein (Not)Wehrrecht, also ein Können, aber keine (Not)Wehrpflicht, kein Müssen!
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.Der Bundestag möge beschliessen, nach dem Wort "Recht" die Worte "und die Pflicht" einzufügen...
Und wer sollte diese Pflicht dann durchsetzen. Das Problem an Art. 20 (4) ist, dass solange ein Gericht eine Berufung darauf anerkennt, eigentlich kein Bedarf dafür besteht und umgekehrt. Faktisch ist dieser Artikel bestenfalls für die spätere "Nachkiegs-"justiz von Bedeutung.