Emma Blackoak schrieb am 20.04.2018 13:23:
"Wer früher in Deutschland gelebt hat und dort in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, kehrt auch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse in dabei frei. "
Das habe ich völlig anders erlebt (2002). Ich war gesetzlich bei Barmer, dann raus und ein Jahr im Ausland. Bei Rückkehr wurde mir eine erneute Mitgliedschaft verwehrt, obwohl ich den Beitrag bezahlen konnte. Ebenso verhielt sich die AOK. Erst nachdem ich beim Arbeitsamt gemeldet war hatte mich die AOK aufgenommen.
Da hat sich 2007 offenbar etwas geändert.
https://blog.viking.de/erfolgreich-durchstarten/back-germany-kehren-sie-nach-einem-beruflichen-auslandsaufenthalt-erfolgreich-zurueck/