Emma Blackoak schrieb am 20.04.2018 13:29:
Wenn der Großteil der Urlauber nicht zurückkehrt, also Urlauber in Wirklichkeit Emigranten sind, dann ändert sich die Bedeutung der Worte. Wer Urlaub sagt meint Emigration.
Tatsächlich.
Das Verbot der Urlaubsreise ist real das Verbot Auszuwandern.
Und das Auswandern darf man verbieten, denn der Bürger ist
zuallererst Eigentum und Verfügungsmasse seines Staats.
Bei Menschenrechten brauchst Du Nachhilfe.