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  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Hoheitliche Aufgabentrennung?

Im Körperschaftsgesetz (KStH) findet sich in § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts unten die Festlegung:
Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.
Somit geht das

Die neue Gesetzeslage hat zur Folge, dass die öffentliche Hand im Einzelfalle prüfen muss, welche ihrer Leistungen hoheitlich sind und damit unter eine öffentlich-rechtliche Sonderregelung fallen und welche nachhaltig Einfluss auf den Wettbewerb haben könnten.

schon mal garnicht.
Entweder hoheitlich oder Gewerbebetrieb, aber nicht beides gleichzeitig!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.08.2024 22:56).

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