Wer sich im Rathaus eine Kopie eines Dokumentes anfertigen lässt, um sie beglaubigen zu lassen, muss für diese nach der Gesetzeskorrektur Mehrwertsteuer bezahlen, da er die Kopie ja auch in einem privaten Copyshop hätte anfertigen lassen können.
Es ist mir neu, das jeder x-beliebige Copy-Shop beglaubigte Kopien erstellen darf. 🤔 Das Beispiel hinkt doch sehr stark.