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Avatar von lstb
  • lstb

405 Beiträge seit 07.08.2021

Kuchen verkauf, Behördenaufwand für Abführung der Steuern ?

Da wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, wenn dann der Bäcker nachfragen wird, ob den bei der Herstellung des Kuchens, auch die Personen eine gesundheitsnachweis gehabt haben, denn es wäre ja ein direkter Wettbewerber.

Und wie sieht es eigentlich aus, welchen Papierkram und Anmeldungen muss man den erledigen, denn die Märchensteuer muss ja auch abgeführt werden?

Und auch die Frage, wenn ich der Kuchen draußen oder drinnen verkauft wird, fallen ja auch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze an, oder?

Die EU wird immer mehr zu Irrenhaus.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.08.2024 12:13).

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