pewoo schrieb am 19.08.2024 11:44:
Ein Einzelunternehmer reicht da volkommen, ist auch einfacher und braucht kein Stammkapital.
Der Kuchenverkaufsstand wird ja hoffentlich keine grossen Verbindlichkeiten eingehen.
selbst wenn - Insolvenzverfahren mit kappung der Verbindlichkeiten :-)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.08.2024 09:57).