Kölsche Jong schrieb am 18.08.2024 14:18:
Muss das jetzt aufgedröselt werden???
Zumal ja die Bürgerämter fast gar nix beglaubigen können...
Dass das Erstellen der Kopie dazugehört, ist mMn auch richtig. Durch das Erstellen der Kopie auf dem Amt weiß das Amt ohne weitere detaillierte Kontrolle, dass die Kopie eine originalgetreue Abbildung des Originals ist. Eine unter amtlicher Kontrolle erstellte Kopie ist insofern etwas anderes als eine Copyshop Kopie...