pbah schrieb am 19.08.2024 16:09:
Duschmarken an einer Berufsschule?
In diesem Sinne wäre dann sogar die Nutzung der Toilette steuerpflichtig.
Wenn man es dann ganz auf die Spitze treiben will, wäre auch die Nutzung der Toilette in der Fa.
steuerpflichtig.Noch weiter gedacht wäre alles, was in einer Fa. genutzt wird, Möbel, Werkzeug, Gebäude etc. steuerpflichtig und dürfte den Mitarbeitern nur steuerpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
Und zu Ende Gedacht, sollten Mitarbeiter dann auch eine angemessene Nutzungsgebühr für Möbel, Werkzeug, Gebäude, Heizung zahlen. Wo kommen wir sonst hin? Die nutzen das ganze
Equipment, lungern den ganzen Tag rum, halten den Chef von der Arbeit ab und wollen dann noch Geld!