kreien2 schrieb am 18.08.2024 20:06:
Wenn das Abrechnen einer Dienstleistung/Ware teurer ist, als die Abrechnerei von Kleckerbeträgen, wäre eine kostenlose Abgabe dann der bessere Weg, oder ist das dann wettbewerbswidrig?
Ja.
Denn dann finanziert es die Gemeinde die Dienstleistung aus Steuergeldern.
Diese Finanzierung steht dem Unternehmer jedoch nicht offfen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.08.2024 12:01).