Mir ist neu, dass eine öffentliche Stelle nicht eigens angefertigte Kopien akzeptiert, um diese dann zu beglaubigen (was ja wohl in dem Beispiel gemeint ist).
Nur das Original und die selbst durch offizielle Stellen angefertigte Kopie können doch nur sinnvoll beglaubigt werden, um eventuell frisierte Dokumente herauszufischen und die Beglaubigung auch zu gewährleisten.
Klar, wenn das "Original" schon frisiert wurde, wird das natürlich nichts. Davon muss die Behörde aber eben ausgehen bzw. die Echtheit ggf. prüfen.