Der-Noni schrieb am 19.08.2024 14:18:
Wer sich im Rathaus eine Kopie eines Dokumentes anfertigen lässt, um sie beglaubigen zu lassen, muss für diese nach der Gesetzeskorrektur Mehrwertsteuer bezahlen, da er die Kopie ja auch in einem privaten Copyshop hätte anfertigen lassen können.
Es ist mir neu, das jeder x-beliebige Copy-Shop beglaubigte Kopien erstellen darf. 🤔 Das Beispiel hinkt doch sehr stark.
Also der Copy-Shop, die Shisha-Bar und auch ich duerfen natuerlich die Korrektheit einer Kopie bestaetigen - nur wird das den Empfaenger der Kopie nicht sehr beeindrucken....