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  • xray1

968 Beiträge seit 11.10.2002

Re: Kopie vs. beglaubigte Kopie

Der-Noni schrieb am 19.08.2024 14:18:

Wer sich im Rathaus eine Kopie eines Dokumentes anfertigen lässt, um sie beglaubigen zu lassen, muss für diese nach der Gesetzeskorrektur Mehrwertsteuer bezahlen, da er die Kopie ja auch in einem privaten Copyshop hätte anfertigen lassen können.

Es ist mir neu, das jeder x-beliebige Copy-Shop beglaubigte Kopien erstellen darf. 🤔 Das Beispiel hinkt doch sehr stark.

Ich meine das hab ich irgendwo weiter unten auch angemerkt.

Vermutlich meint die EU Kommission, es wäre denkbar, dass der Bürger mit Original und Kopie zum Amt geht und der aufmerksame Beamte hat so viel Zeit und Muße, um die beiden sorgfältig zu vergleichen, um dann die Übereinstimmung bescheinigen zu können.

Das ist in der Tat realitätsferner Unsinn. Die Übereinstimmung wird bescheinigt, weil der bescheinigende Beamte die Kopie selber mit Gerätschaften macht, von denen er/sie weiß, dass sie unverfälschte Kopien erstellt. Insofern ist beides, Kopie erstellen und beglaubigen, ein hoheitlicher Akt.

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