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  • pewoo

mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

Re: Kopie vs. beglaubigte Kopie

xray1 schrieb am 19.08.2024 21:52:

Das ist in der Tat realitätsferner Unsinn. Die Übereinstimmung wird bescheinigt, weil der bescheinigende Beamte die Kopie selber mit Gerätschaften macht, von denen er/sie weiß, dass sie unverfälschte Kopien erstellt. Insofern ist beides, Kopie erstellen und beglaubigen, ein hoheitlicher Akt.

Ein Notar kann das auch tun.

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