Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

225 Beiträge seit 20.07.2023

Re: Kopie vs. beglaubigte Kopie

pewoo schrieb am 20.08.2024 16:39:

xray1 schrieb am 19.08.2024 21:52:

Das ist in der Tat realitätsferner Unsinn. Die Übereinstimmung wird bescheinigt, weil der bescheinigende Beamte die Kopie selber mit Gerätschaften macht, von denen er/sie weiß, dass sie unverfälschte Kopien erstellt. Insofern ist beides, Kopie erstellen und beglaubigen, ein hoheitlicher Akt.

Ein Notar kann das auch tun.

Dass ein Notar eine Urkunde beglaubigen kann, darf und gegen Einwurf nicht weniger Münzen auch macht, das hätten jetzt sicher nur wenige gewusst. Bei standesamtlichen Personenstandurkunden wie Geburts- und Eheurkunden, Gerichtsurteilen und Patientenverfügungen sowie Sorge- und Vaterschaftserklärungen wirst du am Notar oder der austellenden Behörde nicht vorbeikommen. Der Notar nimmt eine öffentliche Beglaubigung vor, die Behörde eine amtliche. Kirchen wurden schon erwähnt, Krankenkassen noch nicht! Um es abzuschließen:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html#BJNR114690980BJNG000701308
🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣

PS: Können kannst du vielleicht, dürfen darfst du nicht, also beglaubigen. SGB X § 29 Beglaubigung von Dokumenten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.08.2024 17:16).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten