TwoOfFive schrieb am 02.10.2024 02:42:
jungspund schrieb am 01.10.2024 16:26:
Dampflokomotive schrieb am 01.10.2024 11:45:
Wer krank wurde, bekam "Wiedereingliederungsgespräche",
Ein Wiedereingliederungsgespräch findet im nach längerer, ununterbrochenen Abwesenheit statt. Ansonsten wäre es Unfug
EIn Wiedereingliederungsgespräch findet statt (wenn es stattfindet), um formal eine Pflicht zu erfüllen. Der Arbeitnehmer ist ziemlich egal.
Nach mehr als 6 Wochen Krankheit ist es Pflicht:
https://www.aok.de/pk/magazin/wohlbefinden/gesund-im-job/stufenweise-wiedereingliederung-in-den-beruf-nach-krankheit/
Der AN ist insofern egal, als dass die KK doch gerne wieder Beiträge hätte und keine Lohnersatzleistungen tragen muss. Während der Wiedereingliederung ist der AN btw. immer noch krank, und der behandelnde Arzt muss dafür auch Zettel ausfüllen.
Wenn der AN nach N Wochen ohne den Zettel und AU aufkreuzt, dann gibts auch keine große Wiedereingliederung: "Moin, hier dein Hammer." Weil, mehr ist dann nicht erforderlich.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.10.2024 08:31).