Der Mitarbeiter hat eine Gesunderhaltungspflicht - gegen die er verstößt.
Eine selbstverschuldete Dienstunfähigkeit - kann und sollte vom Lohn abgezogen werden.
D.h. am Montag morgen Dienstunfähigkeit ärztlich feststellen lassen - und nach Hause schicken.
Bei häufigerem Auftreten (Dokumentation!) eine Alkoholkrankheit feststellen und den Ma. zur Kur schicken. Das ganze 4 Jahre wieder und wieder wiederholen - und dann die Kündigung wegen schlechter Prognose und häufiger selbstverschuldeter Dienstunfähigkeit beim Arbeitsgericht gewinnen.
2 * schon so erlebt (nicht als Betroffenerer oder Vorgesetzter...).