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  • Peaceful Maggy

24 Beiträge seit 01.10.2024

Das ist nur bedingt richtig

Man darf nicht vergessen, das der AG an einen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist. Er darf seine MA nicht sachgrundlos ungleich behandeln.

Er kann die Pflicht zur AU ab Tag eins für die ganze Firma ausrufen ohne ein Begründung abzuliefern (eventuell ist der BR zu beteiligen), aber für einen einzelnen AN sollte er einen Sachgrund haben.
Und das ist doch völlig i.O. - wenn der MA häufig "die drei Tage" nimmt reicht das ja.

Das hatte ich selbst vor... puh... 25 Jahren mal, ich sollte plötzlich ab Tag eins eine AU liefern. Und darauf hatte ich aus Bockingkeit keine Lust und hab erfolgreich dagegen geklagt.
Zwar hatte ich häufige Kurzzeiterkrankungen, die der AG in der Erwiderung auch als Grund aufgeführt hatte, aber bei der Frage nach der Anzahl der Kurzzeiterkrankungen ohne AU (also in der Vergangenheit, vor dieser Anordnung) hatte er nur eine Null zu liefern. Und da mein Stand für Krankmeldungen ohne AU somit sogar deutlich unter dem Schnitt lag...

Und da war schon völlig klar, das sich aus einer Organisation von 700 Leuten nicht einfach einen raus picken und mit einer AU-Pflicht ab Tag 1 belegen kann wenn er dafür keinen Grund nennt.

Und für die ganze Organisation macht das ein kluger AG eh nicht gerne. Wenn man am Dienstag mit üblen Durchfällen oder Migräne den Arbeitsplatz verlässt kann das gut sein, das man am Donnerstag wieder auf der Matte steht.
Wenn man aber am Mittwoch morgen zum Arzt geht damit schreibt der einen in Summe 4 Tage krank.

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