Eine Alkoholkrankheit feststellen lassen, ist das Dümmste, was man als Arbeitgeber machen kann.
Dann besteht nämlich erstmal Kündigungsschutz. Ich hab sowas schon persönlich mit Kollegen erlebt. Da hat der AG sorgsam drauf geachtet, alles unter Dach und Fach zu bekommen, BEVOR der Kollege mit der Diagnose Alkoholsucht um die Ecke kommen konnte.
(Der Kollege hatte bei einem Kunden im Dienst gesoffen-inoffiziell ist das regelmäßig passiert-. Die einzige und schnell umsetzbare Option war das unternehmensschädigende Verhalten beim Kunden. So sind wir ihn los geworden, innerhalb von 2 Tagen).
Die Nummer mit den zwei Tagen ist natürlich unschlagbar.
Die Nummer mit der unheilbaren Alkoholsucht - dauert, wenn man es wirklich konsequent durchzieht 4 Jahre. Ist aber natürlich sauberer...
Weil das "unternehmensschädigende Verhalten" könnte durch Alkoholsucht erklärt werden...
Bei nachweislich mangelnder Kooperation und tollen Angeboten durch die Firma - braucht es kaum juristischen Beistand.