Ja, aber wenn man weiss, das der AG einen raus haben will lässt man sich statt einer Abfindung halt ein Rückkehrrecht für bis einen Werktag nach der Probezeit beim neuen AG zusichern.
Macht er das nicht, sollte man den Braten riechen!
Und wenn man beim alten AG einen soliden juristischen Stand hat durch lange Beschäftigungszeit oder tarifliche Kündigungshemmnisse/Unkündbarkeit ist das ein gutes Argument, beim neuen AG den Wegfall einer Probezeit und das sofortige einsetzen des Kündungsschutzes raus zu verhandeln.
Wenn der einen wirklich haben will wird er das einräumen, wenn nicht... Alles klar, oder?
Trotzdem gut, das du auf diesen Trick hinweist.