Damit funktioniert das hier schon mal nicht:
Dieser Einzelpersonen gegenüber wird meist Druck aufgebaut, indem der alternativlose Wegfall des Arbeitsplatzes angedroht oder Krankentage als Grund für ein Ende der Weiterarbeit im Betrieb aufgeführt wird.
Man kann ja nicht mit Entlassung drohen, wenn die ausgeschlossen ist.
Damit geht der Artikel für die genannten VW, Continental, Bosch und SAP an der Realität schlicht und einfach vorbei.
Einen Punkt sollte der Gesetzgeber trotzdem überarbeiten:
Eine hektische Unterzeichnung haben viele schon bereut, ein Rücktrittsrecht sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Analog zu Haustürgeschäften sollte man hier ein 14-tägiges Rücktrittsrecht einräumen.