Ansicht umschalten
Avatar von John C.
  • John C.

229 Beiträge seit 16.03.2003

Re: Unsinn

Donnermichel schrieb am 08.01.2025 15:23:

Der gesetzliche Kündigungsschutz ist abhängig von Betriebszugehörigkeit AN und Betriebsgröße in Anzahl der Mitarbeiter.
Gewerkschaftlich organisiert spielt keine Rolle, es gibt lediglich Tarifverträge wie den TVöD, die nach 15 Beschäftigungsjahren und einem Lebensalter von 40 Jahren die ordentliche Kündigung ausschliessen (*). Aber unter den ges. Kündigungsschutz können Arbeits- oder Tarifverträge nicht drunter.

*In den "alten" Bundesländern!

Bewerten
- +
Ansicht umschalten