Donnermichel schrieb am 08.01.2025 15:17:
3. Das Zauberwort heißt Jahresbruttogehalt und in den Verhandlungen muß es immer um eine Vielzahl davon gehen.
Quatsch. Die üblichen Verträge drehen sich um Monatsgehälter x Faktor x volle Jahre der Betriebszugehörigkeit. Typisch: Gedeckelt bei einer Zahl. Für 25 oder 35 Jahre Betriebszugehörigkeit bekommst Du idR. keinen Cent mehr als z.B. für 15 Jahre.
4. Je höher der Druck ist, den sie aufzubauen versuchen, desto aussichtsloser eine ordentliche Kündigung.
Druck bauen nur die Dummen und Ahnungslosen auf.
Wenn ein Chef wirklich jemand loswerden will, lässt der seine Waffen allenfalls einmal kurz aufblitzen. Wenn man will kann man die meisten Angestellten irgendwann fachlich an die Wand nageln. In den Jobs wo relevante Löhne gezahlt werden, hängt vielfach Verantwortung an den Positionen. Verantwortung kann z.B. bedeuten, dass Du die nächsten 30 Jahre mit deinem Privatvermögen unbegrenzt für Fehler haftest. Wäre doch schade um Dein Häuschen...
5. Am Ende nicht das Zeugnis vergessen. Am besten man verhandelt, das der eigene Anwalt das Zeugnis fertig zuschickt und die nur noch unterschreiben müßen.
Bei den Leuten die wir dringend loswerden wollen ist das Zeugnis mit Höchstnoten nur so gespickt. Wir wollen die schließlich loswerden...