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  • Donnermichel

241 Beiträge seit 06.11.2024

Vielleicht verwechselst du da was?

Es gibt die gerichtliche Formel, z.B. wenn die Kündigung unwirksam war, aber Zerrüttung festgestellt wurde oder das Vertragsverhältnis aus anderen Gründen seiner Grundlage verlüstig geworden ist.
Das sind Beschäftigungsjahre*Bruttomonatsgehalt/2

Wenn der AG jemanden dringend quit werden will (z.B. weil der AN gute Aussichten bei der Sozialauswahl hat, der AG aber andere, leistungsfähigere MA behalten will die hintunterfallen würden) kannst du bei guter Verhandlung mit einem Vielfachen davon rechnen.

In der Situation, wo der AG jemanden unbedingt quitt werden will, aber keine Chance auf eine rechtmäßige Kündigung hat und auch keine Chance sieht in die Zerrüttung zu kommen (das kann der AN leicht verhindern) gibt es keine Formeln.
Dem AG bleibt nix, als den AN so lange Geld anzubieten, bis der freiwillig geht oder der AN sagt, das ist mir zu teuer, dann behalte ich den eben.

Verantwortung kann z.B. bedeuten, dass Du die nächsten 30 Jahre mit deinem Privatvermögen unbegrenzt für Fehler haftest. Wäre doch schade um Dein Häuschen...

Bei grober Fahrlässigkeit. Einfache Fahrlässigkeit von Beschäftigten gehört zum unternehmerischen Risiko und kann nicht ohne weiteres auf den AN abgewälzt werden. Hast du ihn dann noch wo beschäftigt, wofür er nicht qualifiziert ist kann du dir die Schadensersatzansprüche gepflegt unter den Armen verteilen oder sonst wo hin schmieren.

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