foobar schrieb am 09.01.2025 08:17:
Einen Punkt sollte der Gesetzgeber trotzdem überarbeiten:
Eine hektische Unterzeichnung haben viele schon bereut, ein Rücktrittsrecht sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Analog zu Haustürgeschäften sollte man hier ein 14-tägiges Rücktrittsrecht einräumen.
Schwierig. Schließlich müsste das Rücktrittsrecht für beide Seiten gelten. Was dann wiederum den Arbeitnehmer in seiner Bewerbungsmöglichkeiten einschränkt. Ganz zu schweigen vom ALG (sofern man darauf Anspruch hat). Zudem muss man (je nachdem was vorgefallen ist) auch davon ausgehen, dass das Vertrauensverhältnis beschädigt oder gar zerstört ist.