Silece schrieb am 08.01.2025 15:10:
Ich würde mal davon ausgehen, das es auch bei VW derartige Angebote gibt, meistens auf "Doppelter Zustimmung". D.h. beide müssen zustimmen, der AN kann nicht einfach sagen: Gibt mal rüber.
Bei den ganzen Kündigungsaktionen gehen nämlich die Klugen als erstes und greifen ab, was geht.
Dabei trifft es ihrer Meinung nach nicht die falschen, z.B. Häuptlinge, denen man die Indianer weggenommen hat, die aber immer noch auf der Lohnrolle stehen.
Nur, wenn es der Arbeitsvertrag vorsieht. Da können bei leitenden Angestellten ziemlich lange Fristen drin stehen. Und manche Häuptlinge in Konzernen wie VW sind nur gefühlt leitend, das Arbeitsrecht legt anders aus als der HRler mit der Karrieerekarotte.