Ansicht umschalten
Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: hatte ich schon

In anderen Firmen gibt es in Deutschlanf De Facto keinen Kündigungsschutz

Das stimmt so natürlich nicht:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Kuendigungsschutz/kuendigungsschutz.html

Hier das Wichtige:

Kündigungsschutzklage
Eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer, die bzw. der die Wirksamkeit seiner Kündigung gerichtlich überprüfen lassen möchte, kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.

Hiervor hat jeder AG Angst - eine Kündigungsschutzklage landet dann vor dem Arbeitsgericht. Bis zur Entscheidung bleibt der AN erstmal in Beschäftigung. Je nach Belastung den Gerichts kann es schon mal vorkommen, dass da 6 Monate oder mehr vergehen.
Wenn dich der AG einfach nur los werden will, wird er versuchen das zu vermeiden.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten