xj12 schrieb am 08.01.2025 12:23:
In anderen Firmen gibt es in Deutschlanf De Facto keinen Kündigungsschutz
Das stimmt so natürlich nicht:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Kuendigungsschutz/kuendigungsschutz.htmlHier das Wichtige:
Kündigungsschutzklage
Eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer, die bzw. der die Wirksamkeit seiner Kündigung gerichtlich überprüfen lassen möchte, kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.Hiervor hat jeder AG Angst - eine Kündigungsschutzklage landet dann vor dem Arbeitsgericht. Bis zur Entscheidung bleibt der AN erstmal in Beschäftigung. Je nach Belastung den Gerichts kann es schon mal vorkommen, dass da 6 Monate oder mehr vergehen.
Wenn dich der AG einfach nur los werden will, wird er versuchen das zu vermeiden.
Das mag sein, aber wer, ich gehe mal von einer rechtschaffenden Person aus, hat die Kraft in einer solchen Situation ein Gerichtsverfahren durchzustehen.