xj12 schrieb am 08.01.2025 14:16:
Nur weil man nicht mehr in der Firma XY angestellt ist, ändert es noch lange nichts an einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.
Doch - wenn du dann zB in eine Firma ohne Tarifbindung wechselst oder in ein Firma für die eine andere Gewerkschaft zuständig ist, sind sie dich los.
Auch wenn der neue Abreitgeber keine Tarifbindung hat, kann man weiterhin der Gewerkschaft bleiben. Wenn jedoch eine Tarifbindung besteht bzw. eine andere Gewerkschaft beim neuen Arbeitgeber zuständig ist, kann man, wenn diese eine "Schwestergewerkschaft" ist, natürlich sehr einfach wechseln.