Ansicht umschalten
Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: hatte ich schon

Auch wenn der neue Abreitgeber keine Tarifbindung hat, kann man weiterhin der Gewerkschaft bleiben.

Und welchen Sinn hat das dann?

enn jedoch eine Tarifbindung besteht bzw. eine andere Gewerkschaft beim neuen Arbeitgeber zuständig ist, kann man, wenn diese eine "Schwestergewerkschaft" ist, natürlich sehr einfach wechseln.

So was gibt es nicht - die Gewerkschaften sind alles andere als "Brüderlich".
Schau dir mal die drei von der Bahn an.

Und natürlich wechselt man dann, dann ist einen aber die alte Gewerkschaft los.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten