Denn im Gegensatz zum normalen AN sind es auf der Seit des AG keine juristischen Laien, die einen solchen Aufhebungsvertrag niederschreiben.
Doch doch, das kommt auch vor, im Moment bei einer Subsub-GmbH eines grossen europäischen Labordienstleisters. Zu geizig für n richtigen Anwalt. Da hat die HR-Trulla was zusammenkopiert, da müsste die sich was schämen.
Aktuell aufm Tisch: §1, Absätze: 1 (ohne Nummer), 2, 3 (a und b), 3 (nochmal), 4. Bezüge stimmen nicht usw. Und dann vorunterschrieben durch GF (mangelnde Sorgfalt).
Der Rest ist relativ grosszügig und enthält das nötige, damit eben keine Sperrzeit eintritt, aber bei der Sprinteroption, die läge ja im Interesse des Arbeitgebers, nur 50% vom Brutto je Monat, bei der Kündigungswelle zwei Monate davor warens noch 100%, wer kann da schon ja sagen. Alles immer noch über Minimum des Arbeitsgerichts.
Und dann liefen da die üblichen Todsünden, wie AD-Login und Email sperren (mögl. Reputationsschaden), aber nicht bei allen Betroffenen, falsche mündliche Auskünfte zu Resturlaub und Freistellung. Es gibt sie, die Dilettanten. Überall.
Also grundsätzlich:
Ist die Firma mies?
Ist der Job mies?
Ist das Angebot besser als das Gerichtsminimum (0,5 * Monatsbrutto * Beschäftigungsjahre)?
Hat man ne RSV?
Will man sich streiten? Durch alle Instanzen so dass Lohn evtl. für mehrere Jahre nachgezahlt werden muss?
Bei ner RS, Hass auf die Firma und Standvermögen ja, sonst nach Angebotsqualität.
TLDR; Der kurze Heiseanriss zum Aufhebungsvertrag in rechtlicher Sicht spiegelt nicht die Komplexität wieder. Rechtsberatung auch ohne RS sollte man mitnehmen. Gibt auch Hilfevereine dafür.