Erstmal:
Eine rechtliche Möglichkeit ist zunehmend in Betrieben von Bedeutung: der Aufhebungsvertrag.
Eigentlich nicht. Aufhebungsvertrag war schon immer viel einfacher und trotz der idR hohen Abfindungen die angeboten werden, billiger für den AG.
Dann noch ganz wichtig:
Wer einen unterschreibt, muss in der Regel mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen,
Die Sperrzeit beginnt mit Meldung an die AG - heisst wenn man sich 3 Monate VOR Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Arbeitssuchend meldet, läuft die Sperrzeit noch während man seinen Lohn bekommt.
So nun, zu meiner Erfahrung: wenn ein Ag die Mitarbeiter los werden will, dann wird er das auch. Dauert nur, kostet Geld, endet oft vor dem Arbeitsgericht - wo dann ein Vergleich getroffen wird usw.
Dies wollte sich mein AG nicht antun, besonders nicht den Sozialplan. Das ist nämlich in einer großen Firma ein riesen Aufwand.
Also hat der AG (kennt einer die Serie "Kir Royal") "uns mit seinem Geld zugeschissen".
Dazu gabs die angesprochene Speedprämie und Freistellung.
Man muss dann einfach für sich entscheiden, ob es sich lohnt oder ob man aufgrund von zB Arbeitsplatzmangel oder Alter lieber nicht annimmt.
Ich kenne noch einige andere Leute die irgendwann in ihrem Arbeitsleben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben. ALLE sind damit viel besser gefahren, also mit einer ordentlichen Kündigung.
Soll keine Werbung sein, soll nur Leute die eventuell einen angeboten bekommen, dazu verleiten, ihn ordentlich zu lesen, zu Verhandeln und selbstverständlich alles versprochene auch in den Vertrag schreiben zu lassen.
Die Gewerkschaft ist da leider oft ein schlechter Ratgeber, schlich da sie natürlich ihre Mitglieder halten wollen.